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Leseprobe:
Tausende von Patienten überall auf der Welt hoffen auf eine Organspende. Besteht die Möglichkeit, ein krankes Organ gegen ein gesundes auszutauschen, ist dies für den Empfänger oft lebensrettend. Ein anderes Leben retten zu können, ist auch das Motiv der meisten Menschen, die bereit sind, Organe zu spenden. Sie können also weit über ihren Tod hinaus „Gutes“ vollbringen und in den positiven Gedanken der Empfänger weiterleben. Es gibt allerdings einen Wermutstropfen bei diesem altruistischen Handeln, man muss nämlich zuerst sterben. Damit andere weiterleben können, und man wenigstens in den Augen der Organempfänger als guter und sozialer Mensch gilt, ist der eigene Tod erforderlich.
Bei Befragungen von Personen, die sich gegen eine Organspende aussprechen, stehen an erster Stelle die Verletzung der körperlichen Integrität. Diese Menschen wünschen ein würdevolles Sterben, wenn möglich im Kreise der Familie, jedenfalls nicht in der Hektik einer Intensivstation bzw. eines Operationssaales.
Überraschenderweise werden die Unstimmigkeiten beim Thema „Hirntod“ kaum als Argument gegen eine Organspende vorgebracht. Möglicherweise ist sich das Gros der Bevölkerung dieses Problems überhaupt nicht bewusst. Der Unterschied zwischen einer normalen Leiche und einem Hirntoten scheint nicht bekannt zu sein, da dieses Problem öffentlich kaum thematisiert wird. Die Gleichsetzung von Hirntod und normaler Tod als Todesdefinition ist faktisch rechtlich beschlossen, ein Diskussionsbedarf wird geleugnet. So jedenfalls wird es der Bevölkerung öffentlich von der Medizin und auch von den Politikern präsentiert.
Aber gerade die Todesdefinition ist die zentrale Frage bei der Organentnahme – Herztod versus Hirntod. Bis zur ersten Barnardschen Herztransplantation im Jahr 1967 war der irreversible Herzstillstand der allein anerkannte Todeszeitpunkt.
Nach einem Herztod können Organe wegen der schnell einsetzenden Verwesung nur in einem engen Zeitrahmen zur Transplantation entnommen werden. Das zu transplantierende Organ muss aber zum Zeitpunkt der Entnahme (Explantation) funktionsfähig sein; dies ist unabdingbar. Im Jahr 1968 wurde das Dilemma durch die Harvard Medical School gelöst. Sie führte die Todesdefinition „Hirntod“ ein und beseitigte die Zwangslage, die der Herztod für die Organtransplantation darstellte. Zwischenzeitlich wurde die Definition des Hirntods mehrfach modifiziert, also dem Bedarf der Transplantationsmedizin angepasst.